Das Recht der Medien…
basiert, wie schon unter dem Punkt Leistungen angesprochen, auf einem Konglomerat verschiedenster Vorschriften. Und damit könnten wir Ihnen hier jetzt eine Menge zu unserer Beratungsleistung im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, Presserecht, Telemedienrecht, Domainrecht, Arbeitsrecht oder dem Datenschutzrecht erzählen sowie unsere Expertise zum Recht der AGB oder dem ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) darlegen.
Aber eben dieses Denken in Rechtsgebieten ersparen wir Ihnen (und uns) an dieser Stelle. Denn wir glauben nicht, dass Sie ein Problem mit einem Rechtsgebiet, sondern eher Fragestellungen haben wie etwa diese:
- Über unsere Firma wurde im Fernsehen negativ berichtet - Können wir da etwas unternehmen?
- Jemand hat das Bild eines anderen auf unsere Website geladen – und nun werden wir dafür angegriffen. - Was soll ich tun?
- Ein User hat einen Dritten über unsere Kommentarfunktion beleidigt. - Müssen wir nun dessen Daten an den Dritten herausgeben?
- Wir wollen eine umfassende Facebook-App zur Steigerung des Involvements mit unserer Marke implementieren. – Gibt es hier spezielle rechtliche Anforderungen?
- Wir möchten, dass unsere Mitarbeiter als Markenbotschafter des Unternehmens im Social Web agieren - Aber so ganz sicher nicht wir uns nicht, wie wir das am besten umsetzen sollen?
- Wir haben eine neue Geschäftsidee und möchten dabei Zahlungsabwicklungen für Dritte übernehmen - Das dürfen wir doch oder?
Wie Sie auch unserem Beratungsansatz entnehmen können, ist es unser Anliegen, Sie an dem jeweiligen Punkt Ihrer Fragestellung mitzunehmen und Ihnen auf eine verständliche Art und Weise ohne rechtliche Schwurbelbandwurmwörter und –sätze zu erläutern, was warum juristisch geht und gegebenenfalls vor Gericht durchsetzbar ist. Wir möchten Ihnen schlichtweg bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um die Medien, die Ihnen in den Kopf kommen könnten, zur Seite zu stehen.
In Folge dessen finden Sie hier im Folgenden einen beispielhaften und nicht abschließenden Überblick über unser Leistungsportfolio, welches zwar alphabetisch aber mit voller Absicht nicht nach juristischen, sondern tatsächlichen Schlagwörtern sortiert ist:
Außerhalb des Arbeitsrechts ist das Wort “Abmahnung” längst zum Reizwort geworden: Eine einfache “Google”-Suche zeigt, welches Wutbürger-Potenzial allein durch den Begriff mobilisiert wird. Geht es um Unterlassungsbegehren etwa aus wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtlich begründeten Ansprüchen, ist die Abmahnung jedoch noch immer unverzichtbarer Teil jeder Rechtsverfolgungsstrategie. Die Abmahnung ist dabei sicher besser als ihr Ruf - was jedoch nicht heißt, das jede Abmahnung berechtigt wäre. Die vorschnelle Abgabe von Unterlassungserklärungen schadet oftmals mehr als sie nützt - in jedem Fall sollte qualifizierter Rat eingeholt werden. Mehr zum Thema Abmahnungen…
AGB
Auch Nutzungsbedingungen (in einer App) und Community-Richtlinien (B2C) oder Projektrahmenvertrag (B2B) genannt. Relevant werden sie immer erst dann, wenn in der Vertragsabwicklung etwas nicht funktioniert oder der Mitbewerber mit der Abmahnung winkt - in beiden Fällen sollten die AGB hieb- und stichfest sein. Mehr zu AGB und Verträgen…
Anmeldeprozesse
zu Communities, Gewinnspielen, und Newslettern sind schnell programmiert … doch genauso schnell enthalten sie juristische Fehler. Und das kann leider sehr unangenehm werden. Denn Verstöße gegen das Datenschutzrecht oder das Wettbewerbsrecht können von Mitbewerbern und Verbraucherverbänden abgemahnt werden. Mehr zu diesem Thema im Blog…
Apps
für’s iPhone, Android, Facebook, demnächst Google+ oder… bei jedem Anbieter gelten andere andere rechtliche Voraussetzungen (AGB’s). Ebenso wenig dürfen die Inhalte der App die Rechte Dritter verletzen. Und an Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen für die Nutzer Ihrer App haben Sie natürlich schon gedacht. Mehr zu Apps & ihren rechtlichen Stolpersteinen…
Communities
wollen zum einen hinsichtlich der Anmeldeprozesse rechtskonform gestaltet sein und sollen zum anderen kein Haftungsrisiko für Sie darstellen, wenn eines der Mitglieder doch einmal über die Strenge schlagen sollte und rechtswidrige Inhalte postet.
Crowdsourcing
ist eines der Themen zur Zeit. Henkel hat mit “Mein Stil - mein Pril” allerdings gezeigt, wie es nicht laufen sollte… Machen Sie sich Gedanken über Nutzungsbedingungen und Nutzungsrechte!
Datenschutzerklärungen
Davon abgesehen, dass gesetzliche Vorgaben zum Schutz der personenbezogenen Daten immer restriktiver werden, sind die User wachsamer und nehmen einen laxen Umgang mit Daten immer weniger lautlos hin. Schon so mancher sah nicht aufgrund des Datenschutzbeauftragten schwarz, sondern aufgrund eines ausgewachsenen Shitstorms oder aufgrund der Abmahnung, die ins Haus flatterte….
Domains
Der Erfolg einer Online-Präsenz hängt jedenfalls zum Teil auch vom Wiedererkennungswert der Internet-Adresse (im Fachjargon “Uniform Ressource Locator”, kurz “URL” genannt) ab. So wird Malermeister Müller mit hoher Wahrscheinlichkeit seinen Namen in seiner URL wiederfinden wollen. Was aber tun, wenn gewünschte Name entweder bereits vergeben, oder gar während einem missglückten Providerwechsel abhanden gekommen ist? Ob Markenpirat oder “Domainsquatter”: Den “Domainklau” muss und sollte man sich nicht gefallen lassen.
E-Commerce
Einen Webshop aufzusetzen geht heutzutage schnell. Eine Abmahnung vom Mitbewerber auch. Gestalten Sie Ihren Shop hinsichtlich AGB nebst Widerrufsrechten und Datenschutz deswegen rechtskonform. Mehr zu AGB und Verträgen…
Empfehlungs-Marketing
ist eine tolle Sache. Juristisch betrachtet jedoch stets dicht am Spam. Bleiben Sie rechtskonform - denn der ansonsten ins Haus stehende Ärger ist ein teurer und vor allem nervenaufreibend.
Email-Marketing
Mittlerweile absolut “old school”. Das gesetzliche Double-Opt-In hat aber keinesfalls an Relevanz verloren - im Gegenteil.
F-Commerce
Shoppen auf Facebook. Hier haben Sie nicht nur die allgemeinen Regelungen des E-Commerce zu beachten, auch Facebook gibt Ihnen die eine oder andere Vorschrift mit auf den Weg.
Geschäftsmodell
Sie haben eine neue Idee? Toll! Lassen Sie sie aber dahingehend prüfen, ob sie auch rechtskonform ist. Denn nichts ist vergeblichere Liebesmüh als viel Geld in ein Projekt zu investieren, dass letzlich aus Rechtgründen keine Überlebenschance hat. Mehr zum Thema digitale Geschäftsmodelle…
Keyword-Advertising
Vieles geht hier. Aber eben nicht alles. Informieren Sie sich! Mehr zu dieser Thematik im Blog…
Marken- und Kennzeichenrecht
Die Verletzung von Marken Dritter ist ein unglücklicher, da sowohl kostenintensiver als auch vermeidbarer Fehler. Eine Markenrecherche kann dies vermeiden. Und lassen Sie Ihre eigene(n) Marke(n) anmelden. Denn gerade die Marke kann am langen Ende den Wert eines Unternehmens ausmachen.
Mobile-Marketing
…mag zwar noch in den Kinderschuhen stecken, kann deswegen aber nicht darauf pochen, dass Recht und Gesetz nicht gelten möge.
Presse-/Äußerungsrecht
Sie betreiben einen Online-Shop und ein Kunde zieht ungerechtfertigt auf einer Bewertungsplattform über Sie her? Das ist mehr als ärgerlich, es kann sogar geschäftsschädigend sein. Es gibt Mittel und Wege, solche Äußerungen zu unterbinden und unter Umständen auch die Möglichkeit, den oder die Verantwortlichen noch weiter zur Rechenschaft zu ziehen. Mehr zum Thema Presse- und Äußerungsrecht…
Persönlichkeitsrechte
Auch das Recht am eigenen Bild oder Wort ist auf vielfältige Weise gefährdet: Falschzitate in den Massenmedien können für Unternehmen wie Privatpersonen drastische persönliche und wirtschaftliche Folgen haben. Gleiches gilt für die öffentliche Verwendung und Verwertung von Foto- und Videomaterial in den Medien gegen den Willen der Abgebildeten. Schnelles Handeln ist hier essentiell, um Schäden abzuwenden oder zu begrenzen. Mehr zum Thema Persönlichkeitsrecht…
Schutzrechtsüberwachung (Marken / Titel / Werke)
Der Schutz von Immaterialgüterrechten endet nicht bei ihrer Begründung: Nach der Eintragung einer Marke oder der Veröffentlichung eines Werkes müssen Rechte überwacht und gegen unberechtigte Nutzung und vor Verwässerung geschützt werden, um beispielsweise Lizenznehmer zu schützen oder eine Marke zu erhalten. Wer gegen Plagiate nicht vorgeht, gefährdet die Investionen in das Schutzrecht. Aber auch eine zu rigorose Rechtsverfolgung kann das das Ansehen Ihres Unternehmens gefährden - Wir kennen den “Streisand-Effekt” und helfen mit Augenmaß weiter.
SEO/SEM
Fix die Marken der Konkurrenz als Keyword bei AdWords gebucht und schnell die Markenbegriffe der Konkurrenz als eigene Keywords in den Source Code geschraubt… Doch obacht, nicht alles, was geht, ist auch erlaubt.
Social Media Kampagnen
Bei einer ausgewachsen Social Media Kampagne über verschiedene Plattformen ist nun wirklich alles dabei: Es bedarf einer (oder verschiedener) Datenschutzerklärungen und ggf. Nutzungsbedingungen für die User. Anmeldprozesse zu eigenen Communities und/oder Gewinnspielen sind nach den Vorgaben des Telemediengesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu gestalten. Die Kampagne selbst darf ebenso wenig wie das begleitende Viral-Marketing “unlauter” sein. Zu dem müssen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen Beachtung finden. Verträge zwischen Unternehmen, Agenturen und deren Dienstleistern müssen nicht nur hinsichtlich der Nutzungsrechte korrespondieren, auch Haftungsfragen wollen geklärt sein. Und wirken Testimonials in einer Kampagne mit, so bedarf es auch deren schriftlicher Einwilligung zur Verwendung ihres Konterfeis. Mehr zur digitalen Unternehmenskommunikation…
Social Media Guidelines
sind für jedes Unternehmen, dass Social Media (willentlich oder gar unwillentlich!) betreibt, unabdingbar. Als Nettiquette formulierte Hinweise im Intranet sind nett, aber nicht wirklich hilfreich, wenn es zum Streitfall zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt oder die Compliance-Abteilung Bedenken anmeldet. Ellenlange Vertragswerke wird jedoch kaum ein Mensch zur Kenntnis nehmen. Wie Sie den Weg dazwischen finden und rechtsverbindliche, aber verständliche Social Media Guidelines in Ihrem Unternehmen implementieren, erläutern wir Ihnen gerne. Mehr zum Thema Social Media Richtlinien…
Titelfindung und Titelschutz
Ähnlich einer Marke bietet der Titel eines Werkes die Möglichkeit, es gegen andere Werke abzugrenzen und von ihnen unterscheidbar zu machen – insbesondere bei literarischen Werken und Zeitschriftentiteln, aber auch, wo es um Webseiten, Social-Media-Auftritte oder Games geht, ist der Titelschutz wichtiger Baustein in der Markenstrategie. Denn der Werktitel ist ebenso wie die Marke nach dem Markengesetz geschützt: Dem Titelinhaber steht gegenüber Dritten ein Verbietungsrecht zu. Nur wer frühzeitig die richtigen Schritte unternimmt, vermeidet die Verletzung von Rechten Dritter und kann dafür sorgen, dass – etwa durch eine Titelschutzanzeige – schon im Vorfeld Rechtssicherheit in Bezug auf das jeweilige Werk und seinen Titel hergestellt werden kann. Mehr zum Thema Titelschutz…
Verträge
gibt es viele. Sollten Sie einen Ehe- oder Bauarchitektenvertrag benötigen, dann empfehlen wir Ihnen, wie bereits gesagt, gerne jemanden, der sich damit wirklich auskennt. Haben Sie jedoch Bedarf an Lizenz-, Projekt-, Agentur-, Testimonial-, Gründungs- oder sonst thematisch verwandten Verträgen, dann kommen Sie gerne auf uns zu.
Video
Sie planen ein Unternehmensvideo? Sehr gut. Sicher haben Sie vernünftige Verträge mit der Agentur, den Herstellern und den Testimonials - Sie wollen schließlich nicht am Ende des Tages auf Schadensersatz oder, schlimmer noch, Unterlassung in Anspruch genommen werden?
Vorträge/Seminare/Workshops
… können so ermüdend sein! Müssen sie aber nicht. Juristenkauderwelsch und bleiwüstenartige Präsentationen können Sie zwar woanders sicher haben - bei mir jedoch nicht. Hier werden komplexe juristische Zusammenhänge praxisnah und anhand von Beispielen erläutert. Im Bereich Vorträge, Workshops, Seminare können Sie sich weiter über unsere Referententätigkeit informieren…
ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz)?
…das klingt sperrig! Wird für Sie aber hochgradig relevant, wenn Sie in irgendeiner Form Geschäfte zwischen ihren Kunden abwickeln. Möglicherweise bieten Sie dann nämlich faktisch ein Treuhandmodell an, dass dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder dem Kreditwesengesetz und damit der Aufsicht der BaFin unterliegt und möglicherweise einer Banklizenz bedürfte. Wir nehmen uns Ihrer Fragen dazu gerne an!


