Rechtsberatung digitale Geschäftsmodelle

Social Media bietet viele Möglichkeiten - gerade auch für neuartige Geschäftsmodelle. In der Begeisterung für die neue Idee und deren Umsetzung wird viel Mühe, Zeit und Geld in die Usability, die Lösung aufkommender IT- Probleme oder in Design-Fragen investiert. Nur allzu oft wird jedoch die rechtliche Seite eines Geschäftsmodells vernachlässigt. Das ist unproblematisch so lange nichts passiert. Es kann jedoch ein teures Erwachen werden, wenn sich erst beim Launch herausstellt, dass hierfür eine Banklizenz von Nöten gewesen wäre. Oder wenn das Geschäftsmodell im Ergebnis dem Grunde nach rechtswidrig und damit wettbewerbswidrig ist, ein Mitbewerber (dieser Begriff kann im Wettbewerbsrecht sehr weit gefasst sein) zum Mittel der Abmahnung greift und Unterlassung eben dieses Geschäftsmodells fordert. Nicht ganz so schlimm, aber jedenfalls ärgerlich wird es dann, wenn Ihre AGB, Ihre Datenschutzerklärung oder Ihre Bestellprozesse nicht abmahnsicher gestaltet sind und Sie allein wegen solcher “Formalfehler” immer wieder von Mitbewerbern abgemahnt werden.

Neben den klassischen (rechtlichen) Gründungsfragen, wie etwa in welcher Gesellschaftsform das neue Unternehmen auftreten sollte, sollten Sie sich im Geschäftsbereich Digital Business/Social Media am Besten noch vor der Gründung bzw. vor dem Launch, auch immer die folgenden Fragen stellen oder stellen lassen:

  • Steht Ihr geplantes Geschäftsmodell überhaupt im Einklang mit der Rechtsordnung, ist es rechtlich zulässig? (grundlegende rechtliche Compliance-Prüfung, Gutachten zur Rechtmäßigkeit, insb. auch hinsichtlich datenschutzrechtlicher Zulässigkeit)

  • Können Sie Ihr Geschäftsmodell, Ihre “Idee” in irgendeiner Art und Weise schützen lassen?

  • Können Sie den Namen Ihrer künftigen Firma schützen lassen? Ist das überhaupt nötig? Wie sieht eine Markenanmeldung aus? Was kostet das? Brauch ich dazu einen Anwalt?

  • Bedarf es Vertraulichkeitsvereinbarungen (“NDA”), wenn Sie mit potentiellen Investoren, Kunden oder Partnern sprechen?

  • Steht Ihr geplantes Geschäftsmodell überhaupt im Einklang mit der Rechtsordnung, ist es rechtlich zulässig? (grundlegende rechtliche Compliance-Prüfung, Gutachten zur Rechtmäßigkeit)

  • Verstößt es inbesondere nicht gegen grundlegenden Regelungen etwa aus dem Urheber- oder Wettbewerbsrecht?

  • Wenn Ihr Geschäftsmodell darin besteht, Geschäfte zwischen Ihren Kunden in irgendeiner Form abwickeln, haben Sie geprüft, ob Sie eventuell ein Treuhandmodell aufgebaut haben oder sonst dem Zahlungsdienstegesetz (ZAG) und damit der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BAFin) unterfallen?

  • Bilden die AGB auch tatsächlich das Geschäftsmodell ab und sind die AGB nach dem strengen deutschen AGB-, E-Commerce- und Verbraucherrecht ordnungsgemäß gestaltet?

  • Haben Sie an eine Datenschutzerklärung gedacht, die über die Verwendung der von Ihnen erhobenen Daten wirklich informiert?

  • Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen konkret über das Web verkaufen, haben Sie die sonstigen, strengen rechtlichen Vorgaben zur Gestaltung von Online-Bestellprozessen eingehalten?

Rechtsanwältin Nina Diercks berät Sie gern zu all Ihren Fragen und begleitet Sie von der ersten Idee bis erfolgreichen zum Start Ihres neuen Business. Selbstverständlich bleiben wir auch darüber hinaus an Ihrer Seite und stehen für fortlaufende Beratung zur Verfügung.

Zurück zur Leistungsübersicht