Social Media Recht
… beschreibt ein Rechtsgebiet, das es im herkömmlichen Sinne nicht gibt. Schließlich existiert kein Social Media Recht in Form eines einzigen Gesetzes. Aber natürlich ist das Web 2.0 auch kein rechtsfreier Raum. Das Recht, das die neuesten Kommunikationsformen wie Blogs, Facebook, Twitter & Co prägt, ist ein Konglomerat von Vorschriften aus dem Urheberrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Datenschutzrecht, dem Telemedienrecht, dem Presserecht, dem Markenrecht, dem allgemeinen Zivilrecht und dem Arbeitsrecht. Im Zuge der rasanten technischen und auch gesellschaftlichen Veränderungen müssen diese Normen neu ausgelegt und adaptiert werden. Auch die Gerichte befassen sich zunehmend mit all diesen durch Social Media hervorgerufenen neuen Fällen.
Und so vielfältig wie die Rechtsgebiete sind denn auch die tatsächlichen Bereiche, in denen wir zum Social Media Recht beraten. Denn gleich, ob Sie beispielsweise
- ein digitales Geschäftsmodell auf Bits & Bytes der juristischen Tragfähigkeit geprüft haben möchten,
- Beratung in Bezug auf die Erstellung und Umsetzung von Apps jeglicher Art benötigen,
- mehr zur Regelung der Social Media Nutzung in ihrem Unternehmen und zur Erstellung von Social Media Guidelines wissen möchten oder
- Fragen hinsichtlich der Vertragsgestaltung Ihrer Projektverträge, Agenturverträge oder Application-Service-Verträge haben,
sind wir gerne für Sie da. Einen Überblick über unsere gesamten Tätigkeitsfelder von A wie AGB-Erstellung und C wie Crowdsourcing-Kampagnen oder Community-Managment bis hin zu S wie SEM (Search Engine Marketing) und schließlich Z wie Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz finden Sie hier.
Rechtsanwältin Nina Diercks begleitet diese spannenden rechtlichen Entwicklungen übrigens bereits seit Juni 2010 intensiv mit dem Social Media Recht Blog. Ihr Blick auf das Recht ist dabei von der umfangreichen Hands-On Erfahrung geprägt, die sie seit 1999 neben ihrer juristischen Ausbildung in verschiedenen Positionen in der Hamburger Verlags- und Medienbranche gewinnen konnte.




