Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut - und deshalb muss, wer sich mit seinem Unternehmen am Markt präsentiert, sich der öffentlichen Kritik stellen. So lange es gut läuft und die Bewertungen mehrheitlich positiv sind, gibt es hier keine Probleme.
Schlechte Online-Reputation führt allerdings oft in eine Abwärtspirale. Sei es durch Vorprägung der Kundenmeinungen, sei es dadurch, dass das Unternehmen kaum noch die Gelegenheit erhält, den entstandenen schlechten Eindruck zu korrigieren.
In bestimmten Fällen sollten schlechte Bewertungen allerdings nicht hingenommen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kritik unsachlich ist und falsche Tatsachen über ein Unternenehmen verbreitet werden. Bevor hier fragwürdige Gegenmaßnahmen ergriffen werden, sollten rechtliche Schritte geprüft und eingeleitet werden.
Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch die folgenden weiterführenden Quellen:
- Dirks: “Tatsachen, Meinungen und Onlinebewertungen - Wogegen sich Unternehmen nicht wehren können”
(Social Media Recht Blog) - Dirks: “Gekaufte Freunde: Rechtliche Grauzone im Social Web”
(Gastbeitrag auf dem Reputation Management Blog)
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stephan Dirks
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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