
Wie schütze ich meine Marke oder meine Idee? Geht das und wenn ja: Ist das überhaupt notwendig? Welche Risiken bestehen dabei?
Diese Fragen stellen sich vor allem Unternehmern vor der Markteinführung neuer Produkte. Und tatsächlich ist der Beratungsbedarf hier enorm, denn es ist nicht ganz leicht den Überblick zu behalten, wenn es um gewerbliche Schutzrechte geht. Dies fängt schon bei der Frage an, ob überhaupt ein Schutzrecht gibt, welches den jeweils gewollten Zweck erfüllt. Wenn es eines gibt, ist weiter zu entscheiden: Sind Formalitäten, wie zum Beispiel eine Eintragung in das Markenregister notwendig - oder geht es auch ohne, wie zum Beispiel bei Werktiteln, geschäftlichen Bezeichnungen oder dem Urheberrechtsschutz?
Für den Laien oftmals überraschend, gibt es durchaus viele Konstellationen, in denen zum Beispiel eine Markeneintragung mit relativ hohen Kosten verbunden ist, aber im konkreten Fall gar keinen Sinn macht, da die Risiken den Nutzen übersteigen.
Genau an dieser Stelle setzt unsere Schutzrechtsberatung an. Diese erfolgt zum Festpreis und versetzt Sie in die Lage, Nutzen und Risiken konkret abzuwägen und zu entscheiden, ob zum Beispiel die Schaltung einer Titelschutzanzeige oder die Anmeldung Ihrer Marke zum Register angegangen werden soll und welche Schritte ggf. zuvor noch zu gehen sind. Im Bereich des “Ideenschutzes” unterstützten wir Sie ggf. auch bei der Gestaltung rechtssicherer Vertraulichkeitsvereinbarungen (so genannter NDA).
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Stephan Dirks
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Tel. 0431 / 53 01 32 01 | E-Mail:

