Wie kann ich mich wirksam vor Nachahmungen meiner Gestaltungen schützen? Wo hilft mir das Urheberrecht, und wann muss brauche ich zusätzlichen Schutz? Gestalter und Designer sind oftmals in der misslichen Lage, im unklaren darüber zu sein, ob etwa eine Website oder eine Produktgestaltung von sich aus rechtlichen Schutz genießt, oder ob zusätzliche Maßnahmen zu ihrem Schutz möglich und notwendig sind. Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum “Geburtstagszug” hat hier kaum Klarheit gebracht (Worum es dabei ging, erfahren Sie in diesem Beitrag auf dem Social Media Recht Blog).
Die Entscheidung darüber, ob ein Geschmacksmuster angemeldet werden soll, oder ob ggf. sogar bereits aus einem nicht angemeldeten Gemeinschaftsgeschmacksmuster vorgegangen werden kann, ob eine Vergütungsanpassung aus dem Urheberrecht verlangt werden kann oder ob eine vertragliche Absicherung zwingend ist, kann der oder die Kreative nur fällen, wenn er oder sie umfassend über die bestehenden Rechte im Bilde ist. Dieses Ziel erreicht unsere Designrechtgsberatung zum Festpreis.
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Rechtsanwalt Stephan Dirks
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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