Apps und ihre rechtlichen Stolpersteine

Eine Facebook-App oder eine App für ein Smartphone sind ebenso schnell in Auftrag gegeben wie von guten Programmierern umgesetzt. Häufig werden jedoch die rechtlichen Aspekte, die sich sowohl aus den Nutzungsbedingungen der Beteiligten als auch aus den allgemeinen Gesetzen sowie den Vorgaben des Datenschutzrechts ergeben, übersehen:

  • Sind Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen formuliert?

  • Sind Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen wirksam mit einbezogen?

  • Ist bei der Umsetzung der App an die Anforderungen des Wettbewerbsrechts (UWG) gedacht worden?

  • Wenn User Generated Content - bspw. im Rahmen einer Crowdsourcing-Aktion auf Facebook - über eine App hochgeladen wird, haben Sie sich die notwendigen Rechte einräumen lassen, um diesen Content auch nutzen zu können (Rechteübertragung/Lizenzvereinbarung)?

  • Haben Sie die besonderen Anforderungen berücksichtigt, die sich bspw. aus den Facebook Richtlinien für Gewinnspiele oder den GooglePlay Richtlinien für Entwickler ergeben?

  • Wenn Sie eine App entwickeln lassen und im Anschluss über den GooglePlay oder iTunes vertreiben wollen, haben Sie die Vertragsbeziehung untereinander bedacht?

Die mangelnde Beachtung der rechtlichen Komponenten einer App kann gravierende Folgen haben.

So kann Facebook bei einem Verstoß gegen die eigenen Richtlinien die teuer programmierte App ebenso wie den kompletten Facebook-Auftritt des Unternehmens sperren. Mitbewerber können Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht mit einer Abmahnung begegnen (Ein Wettbewerbsverstoß ist übrigens auch das Vorhalten einer mangelhafte Datenschutzerklärungen!) Und die Verwendung von User Generated Content in Marketing-Kampagnen kann ein äußerst unangenehmes Nachspiel haben, wenn Sie sich nicht die notwendigen Rechte haben einräumen lassen und der Urheber von Texten oder Bildern auf Unterlassung und Schadensersatz klagt.

Bei der Entwicklung von Apps für Smartphones können insbesondere die Beziehung zwischen Auftraggeber, Entwickler und Endkunde am Ende des Tages leiden, wenn Verantwortlichkeiten, bspw. für die Datenerhebung und Datenspeicherung, nicht von Beginn an geklärt sind.

Gerne sorgen wir dafür, dass Ihre App den rechtlichen Anforderungen genügt. Rechtsanwältin Nina Diercks berät Sie praxisnah und lösungsorientiert bei der Umsetzung Ihrer Apps.

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