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Beratungsansatz

Unsere Beratung zu den Themen der klassischen, neuen und sozialen Medien wird von einem Grundsatz getragen:

Wir wollen mit Ihnen gemeinsam konstruktiv(e) Lösungen finden – statt neuer Probleme zu schaffen.

Rechtliche Beratung darf nicht damit enden, mit spitzen Fingern die juristischen Probleme eines Vorhabens auseinander genommen und aufgezeigt zu habe und rechtliche Beratung darf nicht in einem juristischem Kauderwelsch ergehen, das keiner versteht – außer den Anwälten selbst.

Konstruktive rechtliche Beratung sieht anders aus. Es gilt, den von Ihnen geschilderten Sachverhalt hinsichtlich der  rechtlichen Schwierigkeiten juristisch umfassend zu analysieren, um die Problemstellungen anschließend wirtschaftlich pragmatisch aufzulösen. Ob die Lösung in außergerichtlichen Mitteln (Beratung, Erstellen von Vertragsdokumenten, ggf. Verhandlung mit der Gegenseite) oder auf dem Gerichtsweg (einstweiliges Verfügungsverfahren, Klagerhebung) liegt, das zeigen wir Ihnen auf. Wir erläutern Vor- und Nachteile der möglichen Lösung und unterbreiten eine Risikoabwägung. Ob Sie einen Weg gehen wollen und wenn ja, welchen, das entscheiden Sie.

Konstruktive Lösungen. Von Beginn an.

Teure (Gerichts-)Verfahren lassen sich oft vermeiden, wenn das Recht einfach als eine von vielen Facetten des Geschäftslebens wahrgenommen wird:

Ebenso wie  bei der Planung einer Werbe-Kampagne Strategie, IT, Design, Kommunikation und Controlling bei Zeiten an einem Tisch sitzen sollten und/oder müssen, so sollte der Jurist von Beginn an in den Prozess geholt werden, um das Projekt beratend begleiten zu können. In der Regel spart dies Zeit und damit auch Geld. Denn ist beispielsweise ein Anmeldeprozess erst einmal fehlerhaft (meint hier in der User-Anwendung rechtswidrig) programmiert, ist es ungleich teurer, diesen kurz vor Launch des Projektes oder gar erst nach einer Abmahnung bzw. einem Bußgeldbescheid neu gestalten lassen zu müssen.

Nicht anders verhält es sich mit Verträgen, die im Rahmen solcher Projekte zwischen beauftragenden Unternehmen und Agenturen und/oder den entsprechenden Freelancern bestehen – wenn sie denn überhaupt geschlossen werden. Denn nicht selten kommt es vor, dass ganze Projekte mehr oder weniger auf “Zuruf” abgeschlossen werden, in dem guten Glauben daran, dass es schon “gut gehen werde“, schließlich “habe man schon immer gut zusammengearbeitet” und “mehr als ein Hamburger Kaufmannswort braucht es nicht“. Die vorstehenden Sätze haben wir alle von Mandanten gehört, bei denen es eben nicht gut gegangen ist. Dabei ist Sinn und Zweck eines guten Vertrages der, nach der Unterzeichnung für immer in der Schublade zu liegen. Warum? Die Vertragsparteien haben sich in diesem Fall über alle möglichen Eventualitäten im Vorwege Gedanken gemacht und für beide Seiten bereits eine zufriedenstellende Lösungen gefunden. Zum Beispiel ist dann die Frage, wer in welchem Fall die Verantwortung für eine Projektverzögerung zu tragen hat, klar geregelt. Der Vertrag zeichnet das beabsichtigte Geschäft auf und lässt damit im daily business Raum für die Konzentration auf eben jenes.

Konflikte auszutragen ist nicht angenehm – aber manchmal notwendig

Ist im Vorfeld gemeinsamer Projekte in Wahrheit keine Einigung erzielt worden, oder werden eigene Rechte von Dritter Seite verletzt, so kommt es zum Konflikt – und auch beim dann notwendigen Konfliktmanagement stehen wir Ihnen zur Seite.

Dabei ist der Gang zu Gericht nie die erste -weil selten die beste – Lösung, die wir für Sie anstreben werden. Eine eingehende, frühzeitige Analyse der eigenen Rechtsposition und die gemeinsame Entwicklung realistischer Ziele wird oft auch in einer solchen Situation noch eine außergerichtilche Einigung ermöglichen, die allemal wirtschaftlich günstiger und persönlich weniger belastend ist, als die Aussicht, jahrelange Verfahren über mehrere Instanzen zu führen, um am Ende möglicherweise vor dem Richter oder der Kammer denselben Vergleich zu schließen, der von Anfang an ratsam gewesen wäre.

Insbesondere im Immaterialgüterrecht drängt jedoch oftmals die Zeit: Immer, wenn es um Unterlassungsansprüche geht – sei es wegen der Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten – geht es dem Rechtssuchenden um die sofortige Beendigung der rechtsverletzenden Handlung. In derartigen Fällen setzen wir selbstverständlich stets und umgehend das gesamte außergerichtliche und gerichtliche Instrumentarium für Sie ein, um Ihre Rechte zur Durchsetzung zu bringen und Rechtsverletzungen entgültig zu beseitigen – Nicht zuletzt durch die in der Kanzlei vertretene Fachanwaltschaft dokumentieren wir hier entsprechende Expertise und Erfahrung.

Auch in derartigen Situationen gilt natürlich: Umso früher spezialisierter Rechtsrat eingeholt wird, desto besser und erfolgreicher kann juristisch reagiert werden.

 

 

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  • Der Tag, an dem Youtube (nicht) verboten wurde, beginnt: @radirks im ZDF-Hyperland zur heutigen Entscheidung des BGH http://t.co/6kAh6h2bKR
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  • Termin vormerken: Ab 12.6.13, 12 Uhr ist die Anmeldung für das BarCamp Kiel Nr. 4 am 16. und 17.8.13 möglich: http://t.co/QzyVJkguDg
    9. Mai 2013 - 05:42

Veranstaltungen

  • 16. August 2013 09:00 –
    17. August 2013 17:00
    Barcamp Kiel Nr. 4 - Unterstützt von Dirks & Diercks
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